Sonntagskommentar, 07.03.2010
Was Babsi beweist
Die Niederösterreichische FPÖ-Landesrätin Barbara Rosenkranz kandidiert für das
Amt des Bundespräsidenten. Sie gilt als „nationalkonservative Hardlinerin“. Ihr Ehemann war bei der wegen
Wiederbetätigung verbotenen NDP aktiv und publiziert die rechtsextreme Zeitschrift Fakten. Die zehn
gemeinsamen Kinder heißen Hedda, Ute, Alwine, Sonnhild, Volker, Hildrun, Mechthild, Arne, Horst und Wolf.
Die Kronenzeitung schreibt: „Wählen wir sie, sie wird eine gute Bundespräsidentin für Österreich sein“.
Zu den wohl offensichtlichen politischen Hintergründen von Fr. Rosenkranz gehört natürlich auch, dass sie
die Abschaffung des Verbotsgesetzes fordert(e). Und dafür, dass dieser Schritt wirklich notwendig ist, ist
sie selbst der beste Beweis.
Wozu bitte ein Verbotsgesetz, dass jugendlichen Nazi-Glatzen aus der Unterschicht verbietet mit
Hakenkreuz-T-Shirts rum zu rennen (und sich damit öffentlich als Idioten zu outen), dass gebildeten „Keller-Nazis“
verbietet, den Holocaust zu leugnen (und sich damit öffentlich lächerlich zu machen), dass das Bestehen einer
„NDP“ verbietet – die bei einer Wahl vielleicht 0,5 % der Stimmen erreicht hätte?
Neo-Nazis das Wort zu verbieten schafft „Märtyrer der Redefreiheit“ und
fördert noch dazu einen terroristischen Underground. Und dass es dem Verbotsgesetz nicht gelingt, in den
Köpfen der Menschen etwas zu verändern, ist schon dadurch erwiesen, dass die Kandidatur einer Fr. Rosenkranz in
Österreich überhaupt vorstellbar ist.
JOHANNES ZELLER
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